Hyperthermie – die vierte Säule in der Onkologie
Auf dieser Seite findest Du alle Quellenangaben zum Film, einige interessante E-Mail Verläufe mit politischen Institutionen für unsere Recherchearbeiten, sowie weiterführende Literatur zu diesem Thema.
Da sich dieses Filmprojekt noch nicht refinanziert hat, suchen wir weiter nach Menschen, die unsere Arbeit unterstützen möchten. Der Link kann gern fleißig geteilt werden.
Herzlichen Dank! 🙂
Übersicht
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Mail-Austausch mit politischen Institutionen und Vertretern des Gesundheitswesens (wir haben hier nur das Interessanteste veröffentlicht, da es ansonsten viel zu umfangreich wäre)
Rosies Engagement (Selbstformulierte Klage für Karlsruhe + Ablehnung, Text an die Jusos für den Gesetzesentwurf, Petition …)
Quellenangaben zu Aussagen, die im Film getätigt wurden & weiterführende Literatur
Mail-Austausch mit politischen Institutionen und Vertretern des Gesundheitswesens
(Klicke unten auf die grau hinterlegten Felder um die einzelnen Mailverläufe zu lesen)
Gesendet: 22.09.2023, 20:59
Sehr geehrte Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit,
mein Team und ich engagieren uns ehrenamtlich für das Thema Hyperthermie bei Krebs. Wir produzieren dazu einen Dokumentarfilm und möchten Ihnen im Zuge dessen eine Anregung geben bzw. Sie um folgendes bitten. Bekanntlich ist Hyperthermie immer noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Nach der Ablehnung des ersten Antrags beim GBA 2005 sind wir nun endlich dabei, einen neuen Antrag auszuarbeiten. Derzeit gelten, bei der Abrechnung einer ambulant durchgeführten Hyperthermie-Behandlung als Orientierungsgrundlage die GOÄ-Ziffern. Diese wurden seit ca. 30 Jahren nicht angepasst und bedürfen einer dringenden Überarbeitung.
https://abrechnungsstelle.com/?s=hyperthermie&post_type=goae
Laut den Anwendern, die wir für unseren Film interviewt haben, gewährt der Euro-Wert, welcher für diese Ziffern hinterlegt ist, keine Kostendeckung. Im Gegenteil, die Anwender zahlen sogar noch drauf, wenn tatsächlich nach den GOÄ-Ziffern abgerechnet wird.
Dr. med. Hüseyin Sahinbas (Präsident der Deutschen Gesellschaft für Hyperthermie e.V.) hat eine Anpassung der Ziffern bereits vor einigen Jahren angeregt. Wir wollten uns nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigen und sicherstellen, dass dieses Thema nicht untergegangen ist.
Können Sie uns hierzu Auskunft geben?
Mehr zu unserem Filmprojekt finden Sie hier: https://gofund.me/d54b3765
Mit freundlichen Grüßen,
Denise Rudolph
Antwort: 05.10.2023, 09:08
Sehr geehrte Frau Rudolph,
für Ihr Schreiben (E-Mail) vom 22. September 2023 zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte danke ich Ihnen.
Die Bundesärztekammer hat zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. einen gemeinsamen Vorschlag für eine umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte erarbeitet, der als fachliche Grundlage für eine Modernisierung herangezogen werden könnte. Sobald dieser Vorschlag vollständig (d.h. mit Preisen) vorliegt, wird über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr XXX
Denise schrieb am 05.10.2023, 14:33
Lieber Herr XXX,
Gesendet: Sonntag, 27. August 2023 13:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines medizinischen Dokumentarfilms haben wir zu zwei Themengebieten Fragen an Sie.
1. Durch einen unserer Sprecher wurde uns mitgeteilt, dass die Abrechnungsziffer der Hyperthermie sehr niedrig angesetzt ist und viele Ärzte u. a. auch dadurch keinen großen Anreiz haben, Hyperthermie anzubieten, selbst wenn sie es für hilfreich erachten. Sie ist sogar so niedrig angesetzt, dass bei einer fachgerechten Durchführung einer solchen Therapie keine Kostendeckung zustande kommt. Das liegt z. B. auch daran, dass die Geräte immer teurer werden (u. a. durch unverhältnismäßige Neuauflagen für Gerätehersteller).
Uns wurde außerdem mitgeteilt, dass es diesbezüglich bereits Gespräche gab und die Anpassung der Vergütung nur noch an einer Unterschrift scheitert. Es soll sich angeblich verzögert haben, da es zu einem Personalwechsel oder Wechsel der Zuständigkeit gekommen ist. Daher wären wir dankbar, wenn Sie unsere Anfrage an die derzeit zuständige Mitarbeiterin oder den derzeit zuständigen Mitarbeiter weiterleiten könnten.
2. Diese Frage bezieht sich auf das Themengebiet Hornorar-Verteilungsschlüssel und die Onkologie-Vereinbarung. Durch einen unserer Sprecher haben wir erfahren, dass Onkologen für ihren besonderen Aufwand bei einer Chemotherapie pro Patient im Quartal eine Prämie in Höhe von 250 Euro ausgezahlt bekommen. Können Sie uns dies bestätigen? Und wenn ja, könnten Sie uns erläutern, mit welcher Begründung diese Zahlung gerechtfertigt wird? Der Mehraufwand von anderen Therapien wie z.B. Hyperthermie (um die es in unserem Film hauptsächlich geht) wird mit keiner zusätzlichen Prämie vergütet, obwohl ein größerer personeller, sowie finanzieller Aufwand mit einer solchen Therapie verbunden ist.
Wir wären Ihnen für eine Rückmeldung dankbar. Wenn Sie Fragen zum Film oder unseren Beweggründen haben, stehen wir auch gern für ein Telefonat unter folgender Nummer zur Verfügung: 0176 766 414 11
Mit freundlichen Grüßen,
Denise Rudolph
Redaktionsleiterin des Dokumentarfilms „Hyperthermie – die vierte Säule in der Onkologie“
Antwort: Sonntag, 27. Aug. 2023, 16:42:
Guten Tag Frau Rudolph,
vermutlich meinen Sie Privatleistungen. Im Rahmen der ambulanten Therapie besteht derzeit kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Im Zusammenhang mit einer Klinikbehandlung sind die Kosten in der stationären Therapie enthalten. Ich empfehle, Ihre Frage an die Bundesärztekammer zu richten.
„Prämien“ von 250 Euro sind mir unbekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Denise Rudolph schrieb am Di., 29. Aug. 2023, 16:07:
Lieber Herr XXX,
erstmal vielen Dank für die überraschend schnelle Antwort am Sonntag 🙂
Habe mich, wie Sie geraten haben, gleich an die Bundesärztekammer gewendet, die mich jedoch zurück an die KBV verwiesen hat. Wir würden uns freuen, wenn Sie nochmal recherchieren könnten, wer unsere Fragen beantworten kann.
Noch eine kurze Anmerkung zu Punk 2 unserer Anfrage, bei der es um die Onkologievereinbarung und die 250 Euro geht. Wenn man im Internet nach der Onkologievereinbarung sucht, landet man immer auf einer Seite der KBV.
Allerdings konnte ich keine genaue Angabe finden, durch die mir diese Zusatzvergütung bestätigt wurde. Könnten Sie diesbezüglich eine zuständige Kollegin oder einen Kollegen fragen? Und sollte diese Zusatzvergütung tatsächlich erfolgen, könnten Sie uns in ein paar kurzen Sätzen die Bergündung mitteilen, die diese Zahlung rechtfertigt?
Die Frage, weshalb Hyperthermie mit keiner Sonderzahlung vergütet wird, ist glaube ich hinfällig. Wenn ich das richtig verstanden habe… da es sich bei Hyperthermie um keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt und sich die KBV daher nicht damit außeinandersetzt. Ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit besten Grüßen,
Denise Rudolph
Antwort: 30.08.23 16:40
Liebe Frau Rudolph,
die Onkologievereinbarung besagt unter anderem das Folgende (Text in blau). Vergütungshöhen werden auf Landesebene zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer geschlossen, wobei es nicht um „Prämien“ geht.
Die Hyperthermie ist zumindest in der ambulanten Versorgung kein Verfahren, das zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zählt.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) §9 Abrechnung und Finanzierung.
Zur Erstattung des besonderen Aufwandes, welcher durch die onkologische Betreuung der Patienten nach Maßgabe dieser Vereinbarung anfällt, werden dem onkologisch qualifizierten Arzt zusätzliche Kosten entsprechend der in Anhang 2, Teil A dieser Vereinbarung dargestellten Kostenpauschalen erstattet. Die Bewertung der Kostenpauschalen in Anhang 2, Teil A erfolgt regional nach dem in Anhang 2 Teil B beschriebenen Verfahren.
Gesendet: Dienstag, 25. April 2023 22:08
Liebe Frau XXX,
wahrscheinlich ist meine letzte Mail untergegangen, daher schicke ich Ihnen hier nochmal meine Anfrage vom 30.03.2023 zu. Da der Film in 3 Monaten fertiggestellt werden soll, wäre es gut, wenn ich noch eine Antwort erhalten könnte.
Durch unsere Recherchen sind wir außerdem noch auf zwei weitere, sehr wichtige Sachverhalte gestoßen, die wir als Sprechtext in den Film einbauen werden und wo es besonders wünschenswert wäre, dass der GBA schriftlich oder in einem kurzen Interview darauf eingeht. Es geht um zwei Text-Passagen auf Ihrer Website.
1.
„Für eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lässt, kann bzw. muss der G-BA eine Studie durchführen, die eine Bewertung des Nutzens der Methode auf einem für eine spätere Entscheidung ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlaubt (eine Studie also, mit der die fragliche Methode „erprobt“ wird).“
Wir fragen uns jetzt natürlich, warum dies bei der Hyperthermie nicht erfolgt ist. Es sind bereits mehr als 17 Jahre vergangen. Wieso hat der GBA keine Studien initiiert? In der Beschlussberündung wird nicht behauptet, dass Hyperthermie keinen Nutzen bringt, sondern dass nicht ausreichend Studien vorhanden sind.
Weiterhin heißt es:
2.
„Stellt der G-BA nach Prüfung der Studienlage fest, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, ihr Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist, beschließt er unter Aussetzung der Methodenbewertung gleichzeitig eine Richtlinie zur Erprobung der gegenständlichen Methode. Das Bewertungsverfahren wird nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Erprobungsstudie fortgesetzt. Der G-BA prüft, ob die neuen Studienergebnisse den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Methode ausreichend belegen. Ist dies der Fall, wird die Methode über die Verankerung in einer Richtlinie des G-BA in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen bzw. bleibt als stationäres Versorgungsangebot weiterhin erhalten.“
Warum kam es zu keiner Erprobung im Rahmen einer Methodenbewertung?
Wir wären sehr dankbar, wenn Sie auf diese zwei Punkte eingehen könnten.
Antwort: 02. 05. 2023, 13:05
Liebe Frau Rudolph,
gern nun auch eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihren Fragen, die wir Ihnen von Seiten der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses zusammenfassend beantworten:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 unter ganz bestimmten Voraussetzungen in einem laufenden Beratungsverfahren Studien anstrengen, um damit in der Einschätzung über den Nutzen und der medizinischen Notwendigkeit einer Untersuchungs- und Behandlungsoption eine Entscheidung treffen zu können. Voraussetzung wäre in jedem Fall, dass ein Antrag auf ein Beratungsverfahren gestellt wurde und das man bei den Beratungen feststellt, dass der Nutzen einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zwar noch nicht hinreichend belegt ist, jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennbar ist. Der initiale Auslöser ist in jedem Fall ein Beratungsantrag. Ein solcher ist im Fall der Hyperthermie bisher nicht erneut gestellt worden, nachdem der G-BA vor einigen Jahren das Verfahren beraten hatte. Er kam damals, also in den Jahren 2004/2005, für den Einsatz von Hyperthermie (u. a. Ganzkörperhyperthermie, Regionale Tiefenhyperthermie, Oberflächenhyperthermie, Hyperthermie in Kombination mit Radiatio und/oder Chemotherapie) zu dem Schluss, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Nutzen des Verfahrens nicht ausreichten.
Wenn der G-BA sich erneut mit diesen Verfahren der Hyperthermie beschäftigen soll, müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind – wenn es um die Hyperthermie als ambulante Leistung geht – die Kassenärztliche Bundesvereinigung, jede Kassenärztliche Vereinigung, der GKV-Spitzenverband, die unparteiischen Mitglieder des G-BA sowie die Patientenvertretung. Keine Seite hat bisher einen neuen Beratungsantrag gestellt – auch die Patientenvertretung nicht. Anders als Sie schreiben, reicht es nicht aus, dass die Patientenvertretung bestimmte Unterlagen erhalten hat. Damit der G-BA ein Beratungsverfahren aufnimmt, muss ein Antragsberechtigter (also z. B. die Patientenvertretung) diesen Antrag auch tatsächlich stellen und damit ein Beratungsverfahren auslösen.
Ein weiterer Zugangsweg zur Bewertung einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode führt (seit der oben erwähnten Gesetzesänderung) über einen Antrag auf Erprobung nach § 137e Abs. 7 SGB V. Die Antragsberechtigung für einen Antrag auf Erprobung besteht zum einen für Hersteller eines Medizinprodukts, auf dessen Einsatz die technische Anwendung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode maßgeblich beruht, zum anderen für Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter einer neuen Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben. Beschließt der G-BA auf Antrag eines Antragsberechtigten eine Erprobung, entscheidet er nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Erprobungsstudie über die zukünftige Leistungserbringung (ambulant und/oder stationär). Eine durch Antrag ausgelöste Erprobung der o.g. Hyperthermieverfahren läuft derzeit ebenfalls nicht.
Der G-BA ist also keineswegs frei, sich Gebiete zu wählen, für die er Studien initiiert (und dann in der Regel auch finanziert). Vielmehr sind solche Studien immer nur im Zusammenhang mit konkreten, beantragten Methodenbewertungsverfahren (oder nach Antrag auf Erprobung) zu sehen.
Bitte beachten Sie: Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren können im Krankenhaus grundsätzlich zulasten der GKV erbracht werden, ohne dass der G-BA dazu einen positiven Beschluss gefasst hat. Das ist ein großer Unterschied zum ambulanten Bereich und vom Gesetzgeber so vorgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Sehr geehrte Mitarbeitende des Bundesministeriums für Gesundheit,
mein Team und ich engagieren uns ehrenamtlich für das Thema Hyperthermie bei Krebs. Wir produzieren dazu einen Dokumentarfilm und möchten Ihnen im Zuge dessen eine Anregung geben, bzw. Sie um etwas bitten.
Im Laufe unserer Recherchearbeiten hat sich deutlich gezeigt, dass in Deutschland in Bezug auf die Behandlungsmethode Hyperthermie eine entscheidende Grundlage fehlt: Ein Lehrstuhl für Hyperthermie. Nachfolgend möchten wir darauf eingehen, weshalb die Gründung eines Lehrstuhls von so hoher Relevanz ist.
1. Deutschland benötigt eine zentrale Koordinierungsstelle!
Es gibt in Deutschland einige engagierte Ärzte, die sich dafür einsetzen, dass Hyperthermie in der Medizin und vor allem in der Onkologie weiter etabliert wird. Dafür bedarf es unter anderem einer umfangreichen Kommunikation mit verschiedenen politischen und medizinischen Institutionen. Um einen offiziellen Rahmen dafür schaffen zu können, braucht es eine zentrale Anlaufstelle. Derzeit läuft vieles über Privatpersonen, wodurch Absprachen häufig nicht verlässlich weitergegeben werden und vieles untergeht. Dadurch stagnieren einige wichtige Prozesse, die schon längst hätten abgeschlossen sein können. Auch für Absprachen mit Ärztekollegen im Ausland wäre diese zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle sehr wichtig.
2. Es braucht noch mehr Studien!
Für viele Tumorentitäten gibt es bereits aussagekräftige Studienergebnisse, die nach Ansicht vieler Ärzte und Professoren auch für eine feste Etablierung der Hyperthermie ausreichen würden, jedoch besteht immer noch ein großer Forschungsbedarf. Über einen Lehrstuhl für Hyperthermie könnten Fördermittel für fehlende Studien beantragt sowie deren Durchführung koordiniert werden. Außerdem könnten hier Daten unterschiedlichster Anwender gesammelt und ausgewertet werden. Momentan machen die Anwender in Deutschland mehr oder weniger alle ihr eigenes Ding. Was wir dringend benötigen, wäre eine Sammlung aller bereits bestehenden Daten, die für die Anwendung von Hyperthermie dokumentiert wurden. Eine solche Sammlung und anschließende Auswertungen könnten von den Mitarbeitern des Lehrstuhls koordiniert und durchgeführt werden.
3. Etablierung einer Facharztausbildung!
Da Hyperthermie nur einen Überbegriff darstellt und tatsächlich eine ganze Reihe unterschiedlicher Behandlungsansätze umfasst, ist eine Aneignung aller möglichen Optionen bzw. Kombinationsmöglichkeiten mit den Standardtherapien so umfangreich und zeitaufwändig, dass es dringend einer offiziellen Facharztausbildung bedarf. Somit könnte sichergestellt werden, dass Anwender stets den aktuellen Standards entsprechend behandeln. Eine Qualitätssicherung dieser Behandlungsmethode könnte somit gewährleistet und neue Ergebnisse aus der Forschung leichter an die Anwender weitergegeben werden. Ein sicherer Informationsfluss zwischen Forschung und Anwendung könnte über einen Lehrstuhl für Hyperthermie koordiniert werden. Auch die Etablierung einer Facharztausbildung könnte über den Lehrstuhl für Hyperthermie erfolgen.
Es gibt noch viele weitere Kriterien, weshalb in Deutschland unbedingt ein Lehrstuhl für Hyperthermie benötigt wird. Die oben ausgeführten 3 Punkte machen dies jedoch schon weitgehend deutlich.
Was dafür vom Bundesministerium für Gesundheit benötigt wird, wäre der finanzielle Rahmen für dieses Vorhaben. Wir waren bereits mit verschiedenen Universitäten in Gesprächen und alle haben uns zugestimmt, dass eine Lehrstuhlgründung ein wichtiger Schritt wäre. Jedoch hieß es immer, dass eine Anbindung an die Universität zwar möglich wäre, wir uns jedoch selbst um die dafür notwendigen Finanzen kümmern müssten. Da wir diese Gelder jedoch nicht aufbringen können, wenden wir uns mit der dringenden Bitte an Sie, einen Lehrstuhl für Hyperthermie zu initiieren und den finanziellen Rahmen dafür zu schaffen.
Bitte wenden Sie sich für Absprachen diesbezüglich entweder an mich oder direkt an den Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Hyperthermie, Dr. med. Hüseyin Sahinbas (xxx@mail.com).
Mit freundlichen Grüßen,
Denise Rudolph
Redaktionsleiterin des Dokumentarfilms „Hyperthermie – die vierte Säule in der Onkologie“
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,
ich bin Denise Rudolph, die Redaktionsleiterin eines Dokumentarfilms über die Behandlungsmethode Hyperthermie. Hauptberuflich bin ich Pflegefachkraft und leite nebenberuflich seit einigen Jahren verschiedene Projekte für Krebspatienten. Es ist mir ein großes Anliegen, zwischen der Schulmedizin und der integrativen Medizin Brücken zu bauen, damit Betroffene zukünftig nicht mehr zwischen zwei Stühlen stehen müssen, wenn sie über die Schulmedizin hinaus nach Behandlungsmöglichkeiten suchen.
Für unseren Dokumentarfilm „Hyperthermie – die vierte Säule in der Onkologie“ stehen mein Team und ich mit Ärzten in Kontakt, die im Sinne von Patienten ein Interesse daran haben, dass die Hyperthermie bei bestimmten Indikationen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
Dabei würden in vielen Fällen nicht nur Betroffene, sondern auch die Krankenkassen profitieren.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine breitgefächerte Studienlage zu diesem Behandlungsansatz und vor allem im Bereich der komplementären Krebstherapie mittlerweile eine sehr fundierte Datenlage. In vielen Ländern ist die Hyperthermie schon lange fester Bestandteil in der Therapie von Menschen mit onkologischen Indikationen. Vor allem in Begleitung mit der Strahlentherapie ist die positive Wirkung der Hyperthermie bereits unumstritten. Auch in Deutschland findet man kaum noch einen Strahlentherapeuten der dies abstreiten würde, da die wissenschaftliche Datenlage einfach zu klar ist.
Eine kombinierte Therapie kann zwischen bis 70% bessere Ergebnisse erzielen. Deswegen verstehen wir nicht, wieso diese Behandlungsmethode noch immer nicht in die Leitlinien aufgenommen wurde und fest in der Onkologie etabliert ist.
Sehr gern würde ich mich persönlich mit Ihnen treffen und über diese Dinge sprechen. Wenn Sie möchten, auch ohne Kameras und Tonaufnahmen. Auch für die Anonymität Ihrer Person können wir garantieren, falls wir uns in der Dokumentation auf Ihre Aussagen berufen sollten. Ich bin keine Reporterin, die irgendjemandem auf die Füße treten möchte. Mein Interesse gilt allein den Betroffenen, die von dieser Methode profitieren würden, wenn sie zum einen von den Ärzten dazu aufgeklärt werden und zum anderen die Kassen die Kosten dafür tragen würden.
Ich würde zum Beispiel gern wissen, welche Entscheidungsträger wir kontaktieren könnten, um den stagnierenden Prozess ins Rollen zu bringen. Und was wir darüber hinaus aktiv tun könnten, damit die Hyperthermie bei bestimmten Erkrankungen endlich in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
Wir wären Ihnen sehr dankbar für eine schriftliche oder telefonische Rückmeldung.
Unter folgender Telefonnummer können Sie mich erreichen: XXX
Sollten Sie für mein Anliegen keine Zeit haben, so haben wir dafür natürlich Verständnis. Vielleicht gibt es einen Kollegen oder eine Kollegin, die sich der Sache annehmen möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Denise Rudolph
Rosies Engagement
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Quellenangaben zu Aussagen, die im Film getätigt wurden & weiterführende Literatur
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Brustkrebs: Bessere Ergebnisse durch ganzheitliche Behandlung!
Mamma-Karzinom: Bessere Ergebnisse durch weniger aggressive Verfahren?
Allenbach_Naturheilmittel_2010
Integrative Medicine for Gastrointestinal Disease – PubMed
Doktorarbeit „Hyperthermie Behandlungsplanung und
Hybridhyperthermie“: J. M. Gellermann 02/2008, Charité Centrum für Tumormedizin Berlin
Hildebrandt B, Wust P, Ahlers O et. al.: The cellular and molecular basis of
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Issels: Regional hyperthermia (RHT) improves response and survival when
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advanced, high grade soft tissue sarcomas (STS) of the extremities, the body
wall and the abdomen: A phase III randomised prospective trial (EORTC/ESHO
intergroup trial). JCO 2007; ASCO Annual Meeting Proceedings Part I. 25 /
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Jones EL, Oleson JR, Prosnitz LR et. al.: Randomized trial of hyperthermia and
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Whole-Body Hyperthermia for the Treatment of Major Depressive Disorder – A Randomized Clinical Trial:
Hier in PubMed: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.
1. Kay-u. Hanusch: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.
2. Review Article: https://doi.org/10.1080/
Für das aktuell laufende Filmprojekt suchen wir noch Menschen, die uns bei der Finanzierung unterstützen. Einen Dokumentarfilm zu produzieren ist nicht nur ein riesen Zeitaufwand, sondern auch die Kosten sind höher, als wir gedacht haben. Daher sind wir sehr dankbar für Deine Hilfe!
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